Die Mediation als außergerichtliche, gütliche Einigung
Der Mediator als Vermittler zur Verhandlung zwischen Konfliktparteien
Bei der Mediation zur Konfliktlösung als außergerichtliche und kostengünstige Lösung, übernimmt der EDV-Sachverständiger als Mediator, die Leitung des Verständigungsprozesses zwischen den streitenden Parteien.
Die Freiwilligkeit der Parteien ist Voraussetzung zur Mediation.
Mit der ALPHA-Struktur in 5 Schritten vom Konflikt zur Lösung
Auf Grundlage der Freiwilligkeit der streitenden Parteien zur Mediation findet eine strukturierte Vorgehensweise statt, ... die ALPHA-Struktur. A - Auftragsklärung L - Liste der Themen P - Positionen und Interessen H - Heureka (Zielfindung) A - Abschlussvereinbarung | Als EDV-Sachverständige bieten wir Ihnen:
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Systembewertung bei Wertermittlung und Beratung zu Sicherheitsfragen
Als EDV-Sachverständiger bewerte ich Ihre Systeme im produktiven Einsatz, berate Sie rund um die Sicherheit und gebe Ihnen konstruktive Vorschläge zur Verbesserung
Eine Systembewertung an Hand verschiedener Bewertungskriterien auf Grundlage des IST-Zustandes Ihrer IT-Infrastrukur dient der gegenwärtigen Wertermittlung und Bewertung hinsichtlich der Effizienz Ihrer Systeme.
Das Sicherheitsaudit gegen Sicherheitslücken
Eine Systembewertung kann auch als Sicherheitsaudit, zum Aufspüren von Sicherheitslücken in Ihrer IT-Infrastrukur, angesehen werden.
Auf Basis der Systembewertung bzw. Sicherheitsaudit können wir Ihnen Optimierungsvorschläge für Ihre IT-Infrastruktur geben.
Als EDV-Sachverständige bieten wir Ihnen:
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Mit dem richtigen Verstand zur richtigen Sache
Das EDV-Gutachten bei Server, PC, Notebook und Netzwerk zur Tatsachen- oder Wertfeststellung
Als zertifizierte und geprüfte EDV-Sachverständige, durch den Verband der Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten e.V.(VSD) bieten wir Ihnen Gutachten über Server- & PC-Hardware, Storage Systeme, Netzwerkkomponenten, Netzwerksicherheit (Router, Switches, Firewalls, Modems), Linux/Unix-Systeme.
Im Schadensfall, Schadensgutachten, Versicherungsgutachten zur Regulierung durch Versicherungen, Gerichtsgutachten, Privatgutachten und Schiedsgutachten .
Ein Gutachten ist keine Beratung, es dient zum feststellen von Tatsachen wie Zustand und/oder Wert einer bestimmten Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Eine Beratung wie Systembewertung oder Sicherheitsaudit ist ein weiteres Aufgabenfeld des EDV-Sachverständigers, keinesfalls aber Bestandteil eines Gutachtens!
Als EDV-Sachverständige bieten wir Ihnen:
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